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Steuerberater notwendig?

Gegenüber der Finanzverwaltung und auch in der 1. Instanz vor den Finanzgerichten dürfen Sie sich selbst vertreten. Es besteht keine gesetzliche Notwendigkeit, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Hier finden Sie einige Hilfsmittel zur Abwicklung und Informationen, wenn Sie sich selbst vertreten möchten.

Diese Informationen stellen wir gerne zur Verfügung, und wir bitten Sie, folgendes zu beachten:

  • Diese Seite wird gelegentlich aktualisiert. Die Aktualität der Informationen und die Anwendbarkeit auf Ihren Fall verantworten Sie.
  • Wir leisten keine weitere kostenlose Unterstützung zur Nutzung dieser Informationen.

Was kann ich selbst erledigen?

Viele Aufgaben im Bereich des Steuerrechts lassen sich selbst erledigen, wenn man

  • lesen und schreiben kann und die Grundrechenarten beherrscht
  • und — hieran scheitert es häufiger — die Zeit dafür hat.

In den folgenden Fällen ist nach unserer Erfahrung die Beauftragung eines Steuerberaters häufig nicht notwendig.

Arbeitnehmerveranlagung

Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis) erzielen und z.B. Werbungskosten in Form von

  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Ihr Arbeitsplatz)
  • ein paar Arbeitsmaterialien

geltend machen, dann brauchen Sie einen Steuerberater nur, um es entweder bequemer zu haben, oder weil Ihnen Ihre Freizeit zu wertvoll ist, um sich mit der Abgabe der Steuererklärung zu beschäftigen. Wenn Sie uns aus diesen Gründen beauftragen möchten, freuen wir uns. Wenn Sie in diesen Fällen unser Honorar lieber sparen möchten, ist hier auch niemand traurig. Vielmehr geben wir Ihnen hierzu noch Tipps:

  • So können Sie Ihre Steuererklärung z.B. über Elster-Online abgeben
  • preiswerte Programme zur Steuererklärung (hier ein Vergleich) sind allerdings wesentlich komfortabler, die Kosten für die Software können teilweise wieder als Werbungskosten abgezogen werden
  • Mit KLARTAX bietet unser Softwareanbieter DATEV einen Online-Dienst zum Selbsterstellen einfacher Einkommensteuererklärungen. Der Dienst ist nur kostenpflichtig, wenn Sie die Erklärung darüber auch tatsächlich absenden. Sie können also vorher berechnen, ob es sich lohnt.
  • Zweifelsfragen können Sie häufig selbst in den amtlichen Handbüchern zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer nachlesen. Manchmal ist das, was man sucht, schwierig zu finden, aber die Online-Werke haben eine Volltextsuche!

Kleinstbetriebe

Wenn Sie einen Kleinstbetrieb führen, in dem ausschließlich einfache Geschäftsvorfälle (also einfache Verkäufe, einfache Dienstleistungen; ohne internationale Sachverhalte; einfache Einkäufe/Leistungsbezüge) stattfinden, dann können Sie die steuerlichen Aufzeichnungen und die Einnahmenüberschussrechnung nach §4 III EStG in der Regel mit einer Standardsoftware (Anbieter z.B. WISO, Lexware, hier ein Vergleich) ohne große Vorkenntnisse selbst erstellen. Es bietet sich an, sich ein einfaches Buch zur Einnahmenüberschussrechnung (z.B. hier von DATEV, gibt es auch im Buchhandel) anzuschaffen.

Sollte doch mal etwas komplizierteres auftreten, können Sie immer noch Rat einholen.

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erstellung der steuerlichen Aufzeichnungen und der Gewinnermittlung ist hier eine Komfortfrage (Komfort kostet Geld) und wird bei zunehmender Betriebsgröße zu einer Zeitfrage (Zeit ist Geld). Faustregel: Sobald Sie merken, dass die Beschäftigung mit den steuerlichen Aufzeichnungen Sie vom Geldverdienen / Führen Ihres Betriebes abhält, beauftragen Sie einen Steuerberater.

ELSTER

Die Finanzverwaltung stellt unter dem Namen ELSTER

zur digitalen Übermittlung von Steuererklärungen etc. zur Verfügung.

ELSTER-Online-Portal

  • Im ELSTER-Online-Portal haben Sie Zugriff auf mehr (alle?) amtlichen Steuerformulare als in ELSTER-Formular.
  • Sie können im Portal Ihre Stammdaten verwalten. Auch für die (authentifizierte) Nutzung von ELSTER-Formular ist eine Registrierung im Online-Portal notwendig.
  • Wir empfehlen daher die Nutzung des Online-Portals (auch: Formulare stets aktuell, kein Installationsaufwand), wenn Sie sich zwischen ELSTER-Formular und dem Online-Portal entscheiden wollen.
  • Die Zugangsdaten (Benutzername, Zertifikat und Passwort) sollten Sie in Ihrem Passwortmanager speichern speichern.
  • Eine ausführliche Registrierungs- und Bedienungsanleitung finden Sie bei heise online.

ELSTER-Formular

ELSTER-Formular ist eine Destop-Software, in der Sie viele (aber nicht alle) der amtlichen Steuerformulare ausfüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln können. Im Gegensatz zu den meisten kommerziellen Steuerprogrammen bietet ELSTER-Formular keine Assistenten z.B. bei der Ermittlung von Werbungskosten.

ELSTER-Formular wird nicht mehr für Veranlagungszeiträume 2020 und später funktionieren. Sie sollten also gleich das ELSTER-Online-Portal verwenden.

ERiC

ERiC ist eine Schnittstelle, die von Steueranwendungen genutzt wird. Wenn Sie sich also z.B. ein Programm zur Erstellung und Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung kaufen, dann wird dieses Programm ERiC nutzen, um die Daten an die Systeme der Finanzverwaltung zu senden.

Amtliche Handbücher

In den amtlichen Handbüchern finden Sie Gesetze, Richtlinien, Hinweise und Anwendungsschreiben zu den einzelnen Steuerarten. Die meisten Standardfälle sind hinreichend ausgeurteilt, so dass die Verwaltungsmeinung auch die Meinung der Rechtsprechung darstellt. Wenn Sie sich z.B. beim Erstellen Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung an die Verwaltungsmeinung halten, dann ist Ihr Finanzamt auch verpflichtet, sich daran zu halten.

Wenn Sie diese Seite lesen, ist für Sie vermutlich am Interessantesten das Handbuch zur Lohnsteuer (für Arbeitnehmerveranlagung).