Buchführungen / steuerliche Aufzeichnungen sind die Grundlage zur Erfüllung steuerlicher und handelsrechtlicher Pflichten, Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen und des Controllings.
Ablauf
Sie übermitteln uns Ihre
- Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und sonstigen Buchführungsbelege
- als elektronische Datensätze aus Ihrem Vorsystem
- oder als elektronisches Original (PDF)
- oder als Scans (PDF)
- sowie Ihre Zahlungsverkehrsdaten (in der Regel als elektronische Datensätze direkt von Ihrer Bank)
Wichtig ist, dass die tatsächlichen Sachverhalte auf den Belegen richtig dargestellt werden.
- Wir erfassen Ihre Ausgangs- und Eingangsbelege
- hierbei erfolgen handels- und steuerrechtliche Beurteilung (der wertvollste Arbeitsschritt für Sie)
- größere Unklarheiten versuchen wir sofort mit Ihnen zu klären
- Ihre Zahlungsverkehrsdaten gleichen wir mit den Belegen ab
- steuerliche Sachverhalte, die mit den Geldflüssen zusammenhängen (Gewinnermittlung nach Zufluss-Abfluss-Prinzip, Anzahlungen, Ist-Besteuerung nach § 20 UStG) beurteilen wir
- Anlagevermögen aus einfachen Anschaffungen erfassen/aktualisieren wir
- Als Ergebnis stellen wir Ihnen eine zu Ihrer Gewinnermittlungsart passende betriebswirtschaftliche Auswertung online bereit
- ebenso die Meldungen zur Umsatzsteuer (Voranmeldung, Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung)
- weitere Auswertungen nach Vereinbarung
Leistungsumfang
- Zugang zu unserem Online-System
- Kontieren (handels- und steuerrechtliche Beurteilung) und Buchen Ihrer Ein- und Ausgangsbelege
- Verarbeitung Ihres Zahlungsverkehrs, ggf. handels- und steuerrechtliche Beurteilung
- digitale Auswertungen
- Fertigstellung in festgelegten Zeitintervallen
- über die Basics hinausgehende Auswertungen
- Planungsrechnungen
- Jahres- / Halbjahres- / Vierteljahresgespräche
- Kontenabstimmungen
- sprechen Sie uns auf Ihren individuellen Bedarf an
Die größten Kostentreiber in der Buchführung sind
- Unvollständigkeit
- Unklarheit
- Unnötigkeit
Hierdurch entstehenden Aufwand berechnen wir zusätzlich.
- Unvollständigkeit: fehlen Eingangs- oder Ausgangsbelege, so sehen wir zwar anhand der Zahlungsverkehrsdaten, dass Geld bewegt wurde. Wir können jedoch den dahinterstehenden Sachverhalt bestenfalls erraten (versuchen wir nicht).
- Es wird notwendig, eine Aufstellung der Zahlungen zu erstellen, zu denen die Belege fehlen
- und die Beantwortung der Aufstellung zu überwachen
- Unklarheit: fehlen auf Belegen notwendige Angaben (z.B. Rechnung über €5.000 ohne Angabe des Zwecks), so werden aufwändige Rückfragen erforderlich
- Unnötigkeit:
- Werden private Einkäufe über das betriebliche Konto bezahlt, so müssen diese Zahlungen auch gebucht werden — meist kommt erschwerend hinzu, dass eine Nachfrage und Dokumentation der privaten Veranlassung der Zahlung erforderlich ist. Dies ist sehr zeitaufwändig.
- Werden Zahlungen über Kreditkarten (häufig vermeidbar) anstelle direkt über EC-Karte / Bank abgewickelt, so entsteht unnötiger Aufwand (nur sehr wenige Kreditkartenanbieter können elektronische Zahlungsdatensätze liefern ⇒ Abtippen erforderlich)
Ihre Investition
Einrichtung der Buchführung
- wir weisen Sie in den Belegübermittlungsprozess ein
- richten mit Ihnen die Übermittlung der Zahlungsverkehrsdaten ein
- richten Ihre Buchführung auf unseren Systemen ein
- zeigen Ihnen, wie Sie die Ergebnisse lesen und für sich nutzen
- beantworten Ihre Rückfragen dazu, bis Sie den Prozess sicher beherrschen
Hierfür berechnen wir ein Honorar von €350 zzgl. Umsatzsteuer.
Individuelle Anpassungen berechnen wir nach Zeiteinsatz.
Laufende Buchführung
Das Honorar für Ihre laufende Buchführung richtet sich nach
- Ihrem Jahresumsatz (das Honorar bei einen Jahresumsatz von €500.000 ist höher als das Honorar bei einem Jahresumsatz von €100.000)
- der Anzahl der Geschäftsvorfälle (das Honorar bei zwölf Ausgangsrechnungen zu je €10.000 is niedriger als das Honorar bei 1.200 Ausgangsrechnungen zu je €100)
- der Komplexität der Geschäftsvorfälle (das Honorar bei nur Inlandsverkäufen von leeren Kisten ist niedriger als das Honorar bei sog. steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen von leeren Kisten an Unternehmer im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet)
Beispiele (Jahreshonorare)
Sie erhalten von uns im Laufe des Jahres Vorschussrechnungen. Die Vorschüsse verrechnen wir nach Ablauf des Jahres mit dem tatsächlichen Honorar.
Rahmendaten: Soloselbständiger (Dienstleistungen) mit einem (umsatzsteuerpflichtigen) Jahresumsatz von €75.000, keine Besonderheiten, keine unnötigen Kostentreiber (s.u.)
Buchführung bzw. steuerliche Aufzeichnungen mit Kontieren der Belege (monatlich €119,20) | 8/10 | €1.430,40 |
Auslagenpauschale (monatlich €20) | €240,00 | |
Umsatzsteuer | 19% | €317,38 |
Summe | €1.987,78 |
Rahmendaten: Soloselbständiger (Dienstleistungen) mit einem (umsatzsteuerpflichtigen) Jahresumsatz von €250.000, nahezu keine Betriebsausgaben wenige monatliche Ausgangsrechnungen dadurch, keine unnötigen Kostentreiber (s.u.)
Buchführung bzw. steuerliche Aufzeichnungen mit Kontieren der Belege (monatlich €179,40) | 6/10 | €2.152,80 |
Auslagenpauschale (monatlich €20) | €240,00 | |
Umsatzsteuer | 19% | €454,63 |
Summe | €2.847,43 |
Rahmendaten: Handwerksbetrieb mit einem (umsatzsteuerpflichtigen) Jahresumsatz von €500.000, keine Besonderheiten, keine unnötigen Kostentreiber (s.u.)
Buchführung bzw. steuerliche Aufzeichnungen mit Kontieren der Belege (monatlich €386,40) | 8/10 | €4.636,80 |
Auslagenpauschale (monatlich €20) | €240,00 | |
Umsatzsteuer | 19% | €926,59 |
Summe | €5.803,39 |
Rahmendaten: Handelsunternehmen für Maschinen (B2B) mit einem (umsatzsteuerpflichtigen) Jahresumsatz von €1.000.000, substanzielle innergemeinschaftliche (EU) Umsätze, keine unnötigen Kostentreiber (s.u.)
Buchführung bzw. steuerliche Aufzeichnungen mit Kontieren der Belege (monatlich €740,70) | 9/10 | €8.888,40 |
Auslagenpauschale (monatlich €20) | €240,00 | |
Umsatzsteuer | 19% | €1.734,40 |
Summe | €10.862,80 |
Unnötige Kostentreiber
Kostentreiber, die nicht mit dem Buchführungshonorar abgegolten sind, wie Unvollständigkeit (der Belege), Unklarheit (der Belege) und Unnötigkeit (der Geldbewegungen) verursachen hohen Zeitaufwand ohne Mehrwert für Sie. Diesen Zeitaufwand berechnen wir gesondert. Wenn Sie sich an unsere Anleitungen halten, wird Ihnen dies allerdings nie passieren.