Es gibt verschiedene Abschlussformen: den handelsrechtlichen Jahresabschluss mit einer ggf. abweichenden Steuerbilanz, die E-Bilanz, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch die gesonderte und einheitliche Feststellung kann man hierzu zählen. Zu den Abschlussarbeiten gehören auch jährlich auf Grundlage eines Abschlusses zu erstellende Steuererklärungen.
Leistungen
Wir erstellen für Sie
- Handels- und Steuerbilanzen
- Einnahmenüberschussrechnungen
- die zugehörigen Steuererklärungen
und übernehmen für Sie
- die Übermittlung an Bundesanzeiger und Finanzamt
- die Prüfung der Steuerbescheide